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Beitragsvergleich von privaten Krankenversicherungen anzufordern:
Als Arbeitnehmer können Sie sich privat krankenversichern, wenn Ihr Bruttoeinkommen
über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Selbständige
und Freiberufler unterliegen unabhängig
vom Einkommen nicht der Krankenversicherungspflicht und können sich somit privat krankenversichern; dies gilt
auch für Beamte.
Sondertarife gibt es bei manchen Privatkrankenversicherungen für Ärzte und Zahnärzte, egal ob angestellt oder freiberuflich tätig; auch Apotheker
können sich bei manchen Privatversicherungen günstiger absichern.
Eine Alternative für Versicherungspflichtige: Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse.
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