Private Krankenversicherungen

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Als
Arbeitnehmer können Sie sich privat krankenversichern, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Selbständige und Freiberufler unterliegen unabhängig vom Einkommen nicht der Krankenversicherungspflicht und können sich somit privat krankenversichern; dies gilt auch für Beamte.

Sondertarife gibt es bei manchen Privatkrankenversicherungen für
Ärzte und Zahnärzte, egal ob angestellt oder freiberuflich tätig; auch Apotheker können sich bei manchen Privatversicherungen günstiger absichern.

Eine Alternative für Versicherungspflichtige:
Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse.




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